WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung bedeutet, dass Sie Ihre Instandhaltungs-tätigkeiten Ihrer Immobilie von der Erteilung des Auftrags, bis hin zur Begleichung der Rechnungen an ein Unternehmen übergeben, die diese Angelegenheiten für Sie regeln. So ersparen sie sich Zeit- und Nervenaufwand. Das Erwerben einer Immobilie ist heutzutage meist einfacher als das Verwalten. Die mhv.ruhr ist dafür als vertrauenswürdige, kompetente Miet- und WEG-Verwaltung, der perfekte Ansprechpartner.

Die mhv.ruhr setzt Fingerspitzengefühl und diplomatisches Geschick ein, um die unterschiedlichsten Einzelinteressen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die vollste Zufriedenheit und die optimale Betreuung unsere Kunden zu sorgen.

WEG-Verwaltung ist mehr, als Hausgeldeingänge zu überwachen oder einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Und das ist sich die mhv.ruhr auch bewusst. Deshalb legen wir unsere Besondere Aufmerksamkeit auf der langer Perspektive und Weiterentwicklung Ihrer Immobilie um den Wert langfristig und sicher zu erhalten und den Zustand Ihres Eigentums zu optimieren. Dies ist das Versprechen, dass die mhv.ruhr Ihnen gibt.

 

Wir bieten Ihnen:

  • Instandhaltungsarbeiten, durch die der Wert des Gebäudes erhalten bleibt oder sogar steigt
  • Gut organisierte und durchgeplante Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse, welche auf der Eigentümerversammlung beschlossen wurden
  • Eine vollständige und professionelle, kaufmännische, technische und juristische Beratung und Betreuung und eine regelmäßige umfassende Information der gesamten Eigentümer
  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

 

Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und kompetente Partner zur Seite, die sowohl bei Großarbeiten, als auch bei kleinen Instandsetzungen oder Reparaturen zuverlässige und hochwertige Arbeit leisten. Sollten Sie allerdings bereits mit ihrer Handwerksfirma zufrieden sein, sehen wir auch keinen Grund, dies zu ändern, denn für uns gilt, der Eigentümer entscheidet. Zu unseren Aufgaben gehört:

 

 

Kaufmännische Verwaltung

  • Die für die Bewirtschaftung notwendige Überprüfung aller Versicherungsverträge
  • Den für die erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen Abschluss und die Überwachung
  • Der reibungslose Ablauf von Versicherungsfällen und die Einleitung der Schadensbeseitigung
  • Die Erreichbarkeit für Eigentümer 24 Stunden am Tag
  • Die Einrichtung von Verwaltungssprechstunden vor Ort im Objekt
  • Die Abstimmung und seriöse Beratungsgespräche mit Beiräten
  • Die Prüfung von Belegen
  • Die Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
  • Die schnelle Bearbeitung von Beschwerden bei jedweder Art von Verstößen gegen die Hausordnung
  • Die enge Zusammenarbeit mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Eine schnelle und professionelle Buchführung
  • Das Erstellen einer Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung
  • Das Ausführen von Zahlungen die das Eigentums der Gemeinschaft betrifft
  • Die genaue Überwachung von Ein- und Auszahlungen
  • Die Erstellung von der Hausgeldabrechnung und von Wirtschaftsplänen
  • Die Führung der Giro- und Rücklagekonten der Gemeinschaft
  • Die Verzinslichte Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Eine gut geordnete Aufbewahrung der gesamten Verwaltungsunterlagen
  • Die Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Die Verhandlung mit Behörden
  • Die sachgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf des Wohnungseigentums vor dem Notar, falls dies in der Teilerklärung/Kaufvertrag angegeben ist

 

Technische Verwaltung

  • Die genaue Überprüfung und den Abschluss von Wartungsverträgen
  • Eine ausgezeichnete Vorbereitung für die Prüfungen des TÜVs, der Brandschutz- und der Blitzschutzprüfung
  • Die komplette Organisation und die Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Die Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
  • Die regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustandes und aller technischen Einrichtungen
  • Die, nach der Begutachtung und technischen Bestandsaufnahme, Aufstellung von Reperaturkostenplanungen oder Sanierungskonzepten
  • Das Durchsetzten von Gewährleistungsansprüchen und das Veranlassen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Die Einstellung und Überwachung von kompetenten Hilfskräften wenn nötig
  • Das Kontrollieren der Objektpflege

 

Eigentümerversammlung
  • Die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlung und wenn nötig außerordentlichen Eigentümerversammlung
  • Die übersichtliche Protokollierung und Durchführung der auf der Eigentümerversammlung entschiedenen Beschlüsse, sowie der Versand der Protokolle an die Eigentümer

 

Mahnwesen

  • Erste und zweite Mahnung nach Verzug von Hausgeldern, Abrechnungsfehlbeträge sowie Sonderumlagen
  • Sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung als auch das gerichtliche Geltend machen der Ansprüche der Gemeinschaft gegenüber dritten und einzelnen Eigentümer von Wohnungen